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Rathaus Kommunalverwaltung & Verwaltungspraxis — Tom. I —
← Magazin 28. Mai 2026
Digitalisierung · 10 min

OZG 2.0 — Umsetzungsstand der 575 Verwaltungs-Dienstleistungen im Mai 2026

Eine Bestandsaufnahme zum Onlinezugangsgesetz 2.0 — was das Ursprungs-OZG versprach, was es nicht hielt, und warum die föderale IT-Konsolidierung das eigentliche Strukturproblem bleibt.

Das Onlinezugangsgesetz wurde 2017 verabschiedet, und es enthielt ein Versprechen, das in seiner schlichten Klarheit damals beinahe naiv wirkte: Bis Ende 2022 sollten 575 definierte Verwaltungs-Dienstleistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen online verfügbar sein. Heute, im Mai 2026, lässt sich nüchtern bilanzieren, was daraus geworden ist — und seit Inkrafttreten der Novellierung am 28. Juli 2024, dem sogenannten OZG 2.0, auch, was die Bundesrepublik aus dem Scheitern der ersten Welle gelernt hat.

Vorweg eine Zahl, an der nichts schönzureden ist. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 — dem ursprünglichen Zieldatum — waren je nach Zählweise zwischen 35 und 42 Prozent der 575 OZG-Leistungen flächendeckend online verfügbar. Anders gesagt: Mehrheitlich waren sie es nicht. Dass dieses Scheitern weder zu einem politischen Beben noch zu einer ernsthaften öffentlichen Debatte geführt hat, sagt mehr über die deutsche Verwaltungsdigitalisierung aus als jede Bilanz.

Was das Ursprungs-OZG vorsah

Das OZG 2017 war ein Föderalismus-Kompromiss in Gesetzesform. Bund, Länder und Kommunen sollten gemeinsam einen Portalverbund schaffen, über den jede Verwaltungs-Dienstleistung in einem digitalen Kanal nutzbar wird. Die 575 Leistungen wurden in 14 Themenfeldern gebündelt — von „Familie und Kind” bis „Steuern und Zoll” —, und jedem Themenfeld wurde eine federführende Bundes- oder Landesbehörde zugeordnet, die das sogenannte „Einer-für-Alle”-Prinzip umsetzen sollte: Ein Land entwickelt eine Online-Leistung, alle anderen können sie nachnutzen.

Auf dem Papier eine elegante Lösung des Skalierungsproblems. In der Praxis scheiterte sie an drei Stellen.

Erstens, die Nachnutzungsbereitschaft war geringer als angenommen. Länder und Kommunen mit eigener IT-Infrastruktur tendierten dazu, ihre Eigenlösungen weiterzubetreiben, weil die Anbindung an eine fremde Leistung wiederum Schnittstellenarbeit, Datenschutzprüfung und politische Abstimmung erforderte. Was im Modellrechner schnell erschien, wurde im realen Verwaltungsalltag oft langsamer als die Eigenentwicklung.

Zweitens, die Komplexität der einzelnen Leistungen wurde unterschätzt. Eine Kfz-Anmeldung sieht aus der Distanz wie ein digitalisierbarer Vorgang. In der Praxis hängen daran das Fahrzeugregister, das Versicherungsbestätigungs-System, die Zulassungsstelle als Landeseinrichtung, das kommunale Finanzamt für die Kfz-Steuer und der elektronische Identitätsnachweis. Jede dieser Verkettungen war eigenständig zu lösen.

Drittens, der elektronische Identitätsnachweis selbst — die eID-Funktion des Personalausweises — wurde von der Bevölkerung nur zögerlich aktiviert genutzt. Ohne breite eID-Verbreitung kein durchgängiger digitaler Prozess; ohne durchgängigen digitalen Prozess auch kein Anreiz, die eID zu aktivieren. Ein klassischer Henne-Ei-Stillstand.

Was OZG 2.0 ändert

Die Novelle vom Juli 2024 hat aus diesen drei Befunden Konsequenzen gezogen — nicht radikal, aber strukturell. Drei Punkte sind erwähnenswert.

Erstens, der Rechtsanspruch auf elektronische Verwaltungsverfahren. Bürgerinnen und Bürger können seit 2024 verlangen, dass die in der Anlage zum OZG 2.0 aufgeführten Verfahren elektronisch angeboten werden. Dieser Anspruch ist klagebewehrt — und das ist neu. Verwaltungsgerichte haben in den ersten Monaten bereits eine Handvoll Verfahren entschieden, in denen Bürger:innen das Recht auf eine Online-Bearbeitung gerichtlich durchgesetzt haben.

Zweitens, die Priorisierung auf Top-25-Dienste. Das Versprechen, alle 575 Leistungen gleichrangig zu digitalisieren, war Teil des ursprünglichen Scheiterns. OZG 2.0 priorisiert: Steuererklärung über ELSTER, BAFöG-Antrag, Kfz-Anmeldung, Beantragung des Personalausweises, Wohngeld-Antrag, Anmeldung der Eheschließung — diese und weitere Spitzen-Verfahren werden gezielt durchgesetzt, der lange Rest folgt nachgelagert.

Drittens, eine verbindlichere Verzahnung von Bund-ID und Nutzerkonten der Länder. Die Bund-ID — der zentrale Identitätsdienst des Bundes — ist seit 2024 als Standard-Login für die priorisierten Bundes-Leistungen verpflichtend. Länder dürfen eigene Konto-Lösungen weiterbetreiben, müssen aber Interoperabilität mit der Bund-ID gewährleisten.

Bundesländer-Vergleich Mai 2026

Wer sich die Lage zwei Jahre nach Inkrafttreten der Novelle ansieht, findet ein erwartbares, aber bemerkenswertes Bild der Spreizung.

Land                      OZG-Umsetzungsgrad   Eigene Portal-Strategie
Bayern                    ca. 78%              BayernPortal, eigene Anbindung
Nordrhein-Westfalen       ca. 74%              service.nrw, eigene Architektur
Hamburg                   ca. 71%              FHHportal (Stadtstaat-Sonderfall)
Baden-Württemberg         ca. 68%              service-bw, eigenständig
Hessen                    ca. 60%              Verwaltungsportal Hessen
Sachsen                   ca. 54%              Amt24
Brandenburg               ca. 41%              Service-Portal, Ressourcenengpass
Mecklenburg-Vorpommern    ca. 38%              MV-Serviceportal, Personalknappheit

Bayern und Nordrhein-Westfalen sind die Vorreiter, mit dem entscheidenden Unterschied, dass beide Länder die OZG-Verpflichtungen ernst genommen haben und gleichzeitig eigene Portalarchitekturen pflegen. Bayern hat mit dem BayernPortal früh auf eine ressortübergreifende Plattform gesetzt; Nordrhein-Westfalen hat über service.nrw eine kommunal-getriebene Variante etabliert, in der die größeren Städte als Treiber fungieren.

Hamburg verdient als Stadtstaat eine eigene Erwähnung. Was in Flächenländern Land und Kommune trennt, fällt in Hamburg organisatorisch zusammen — das vereinfacht vieles. Das FHHportal gehört seit Jahren zu den durchgängigsten Verwaltungsplattformen Deutschlands, nicht zuletzt deshalb, weil keine inter-kommunale Abstimmung nötig ist.

Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern stehen am unteren Ende — nicht aus politischem Unwillen, sondern aus strukturellen Gründen. Beide Länder kämpfen mit Personalengpässen in den IT-Stellen ihrer Kommunalverwaltungen, mit der Abhängigkeit von externen Dienstleistern und mit den höheren Pro-Kopf-Kosten der Digitalisierung in Flächenländern mit geringer Bevölkerungsdichte.

Die föderale IT-Konsolidierung als das eigentliche Strukturproblem

Hier liegt der Kern. Wer über OZG-Umsetzung redet, redet eigentlich über etwas anderes: über die Tatsache, dass die Bundesrepublik 28 verschiedene Verwaltungs-IT-Architekturen in 16 Ländern, dem Bund und den rund 11.000 Kommunen unterhält. Jede dieser Architekturen hat eigene Fachverfahren, eigene Datenmodelle, eigene Schnittstellen-Konventionen.

Das ist kein digitalisierungspolitisches Problem im engeren Sinn, sondern ein verfassungsrechtliches: Die Kulturhoheit der Länder, die kommunale Selbstverwaltungsgarantie nach Artikel 28 Absatz 2 GG und die föderale Aufgabenverteilung schließen eine einfache Zentralisierung der IT aus. Das IT-Planungsrat-Gesetz und der IT-Staatsvertrag von 2009 haben einen Koordinationsrahmen geschaffen, aber keine Weisungsbefugnis.

Die Folge ist ein klassisches Koordinationsproblem. Wenn 17 Akteure plus 11.000 nachgelagerte Einheiten gemeinsam eine Architektur entwickeln, ist nicht der beste Vorschlag entscheidend, sondern der kleinste gemeinsame Nenner. Das OZG hat dieses Problem nicht gelöst; das OZG 2.0 hat es auch nicht gelöst.

Was OZG 2.0 immerhin geschafft hat, ist die Etablierung verbindlicher Standards für Datenformate (XÖV), für Schnittstellen (FIT-Connect) und für Identitäten (Bund-ID). Das ist weniger glanzvoll als eine zentrale Plattform, aber es ist möglicherweise das Maximum, das im deutschen Föderalismus erreichbar ist.

Was 2026 funktioniert — und was nicht

Pragmatisch betrachtet: Wer im Mai 2026 eine Steuererklärung abgeben will, kommt mit ELSTER seit zwanzig Jahren gut zurecht. Wer einen BAFöG-Antrag stellen will, kann das in der überwiegenden Mehrzahl der Bundesländer vollständig digital tun. Wer Adressänderungen am Personalausweis vornimmt, findet zunehmend Online-Wege. Auch die Beantragung des Wohngelds ist in den meisten Ländern in irgendeiner Form digital abbildbar.

Nicht funktioniert hingegen — und das ist symptomatisch — der Bauantrag. Zu komplex, zu viele Beteiligte, zu unterschiedliche Landesbauordnungen, zu viele Fachverfahren in den Bauämtern. Auch die Eheschließung scheitert an Rechts-Komplikationen: An der Eheschließung sind Standesamt, Aufenthaltsrecht und gegebenenfalls Konsulate beteiligt; die durchgängige Digitalisierung würde eine Reform mehrerer Fachgesetze voraussetzen, die niemand auf der Tagesordnung hat.

Und schließlich die meisten Sozialhilfe-Anträge. Hier liegt es weniger an der Technik als an der Sache: Sozialleistungen erfordern Einzelfallprüfung, sie erfordern Nachweisdokumente, sie erfordern oft eine persönliche Beratung. Die Online-Antragstellung ist ein Anfang, aber kein vollständiger Ersatz.

Schluss

Das eGov-Versprechen von 2017 ist im Mai 2026 technisch teil-realisiert. Die letzten Meter sind die schwersten — sie betreffen genau jene Verfahren, in denen Verwaltung mehr ist als Datentransport: Bauantrag, Eheschließung, Sozialhilfe. Das ist keine Niederlage der Digitalisierung, es ist eine Erinnerung daran, was Verwaltung tut, wenn sie funktioniert: nämlich Einzelfälle prüfen, Ermessen ausüben, Konflikte schlichten.

OZG 2.0 ist klüger geworden, weil es bescheidener geworden ist. Statt aller 575 Leistungen gleichzeitig priorisiert es. Statt eines einheitlichen Portals akzeptiert es Standards. Statt eines politischen Versprechens schafft es einen Rechtsanspruch.

Vielleicht ist das, im deutschen Föderalismus, das Maximum dessen, was ein Gesetz kann. Den Rest müssen 11.000 Kommunen tun. Sie tun ihn, langsamer als gehofft, aber sie tun ihn.


Ressort: Digitalisierung §